| Die
Besonderheiten bei Anhängern in der Klasse B / BE
Sie
dürfen schon mit der Klasse B zwei Sorten von Anhängern ziehen:
-
einen
Anhänger mit höchstens 750 kg zulässiger Gesamtmasse hinter
einem Zugfahrzeug von maximal 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse. Die
Beschränkung auf eine Achse, die bisher im Führerschein Klasse
3 galt, entfällt übrigens beim Führerschein B.
-
oder einen
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse, die höchstens
so groß sein darf wie die Leermasse des Zugfahrzeugs. Die zulässige
Gesamtmasse des kompletten Gespanns darf dabei nicht mehr als 3.500 kg
betragen.
Bitte
behalten Sie dabei immer im Auge, dass je nach zulässiger Anhängelast
Ihres Zugfahrzeugs der Anhänger eventuell nicht voll beladen werden
darf.
Beispiele:
| zulässige
Gesamtmasse (Zugfahrzeug) |
Leermasse
(Zugfahrzeug) |
zulässige
Gesamtmasse (Anhänger) |
Sie
brauchen Führerschein Klasse... |
Begründung |
| 1.450
kg |
1.020
kg |
720
kg |
B |
Anhänger
bis max. 750 kg zul. Gesamtmasse dürfen mit Zugfahrzeugen der Klasse
B gezogen werden. |
| 3.500
kg |
2.100
kg |
750
kg |
B |
Das
ist knapp! Beide Fahrzeuge liegen exakt an der Grenze, gerechnet nach Methode
Nr. 1. |
| 1.960
kg |
1.430
kg |
1.350
kg |
B |
zulässige
Gesamtmasse des Gespanns ist max. 3.500 kg und die zul. Gesamtmasse des
Anhängers ist nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeugs
(Methode 2). |
| 1.450
kg |
1.020
kg |
1.080
kg |
BE |
Diese
Kombination erfüllt leider keine der geforderten Bedingungen für
die Klasse B. Wäre die Leermasse des Zugfahrzeugs mindestens 60 kg
höher, so würde es funktionieren. |
Fazit:
Wenn Ihr Anhänger auf mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse kommt,
rechnen Sie unbedingt nach Methode 2.
Wie
Sie anhand der Beispiele sehen, hängt es nicht vom Anhänger allein
ab, sondern von der Kombination "welches Zugfahrzeug mit welchem Anhänger?".
Probleme entstehen z.B., wenn Sie ein zu leichtes(!) Zugfahrzeug verwenden.
Achtung:
Diese Berechnungsmethode bei Anhängern über 750 kg gibt es nur
in der Klasse B.
Wer
einen Anhänger über 750 kg (zul. Gesamtmasse) ziehen will, muss
genau auf die Fahrzeugdaten Acht geben, wenn er nur die Klasse B besitzt.
Am besten schon beim Kauf der Fahrzeuge aufpassen. Ihre Fahrschule informiert
Sie gerne.
Zulässige
Gesamtmasse: hieß bisher zulässiges Gesamtgewicht und ist
im Fahrzeugschein eingetragen. Im Gegensatz zur tatsächlichen Masse
bleibt die zulässige Gesamtmasse immer gleich, denn es handelt sich
um eine feste Größe: Wie viel Kilogramm darf mein Fahrzeug höchstens
wiegen?
Leermasse:
hieß früher Leergewicht und ist auch im Fahrzeugschein eingetragen.
Es handelt sich um die Masse/das Gewicht, die ein betriebsfertiges Fahrzeug
ohne Beladung auf die Waage bringt. Bei einem Pkw beinhaltet dieser Wert
schon 75 kg für den Fahrer. |